Rayon :
Éditeur :C.H.Beck
Date Parution :
Collection :Münchener Beiträge zur Papyrusforschung und antiken Rechtsgeschichte
Langue : allemand
Date Parution :
Collection :Münchener Beiträge zur Papyrusforschung und antiken Rechtsgeschichte
Langue : allemand
Fiche UNIMARC
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Ona’ah und laesio enormis
Preisgrenzen im talmudischen und römischen Kaufrecht
Doris Forster
Die vorliegende Arbeit leistet einen Beitrag zum Verständnis des jüdischen
Rechts der Antike und zeigt insbesondere seine Verbindungen zum römischen
Recht auf. Am Beispiel der talmudischen Preisregelung אונאה (sog. ona’ah), die
im 2. Jahrhundert in Palästina entstand und zunächst große Unterschiede zur
römischen Preissicherung bei Grundstücksverkäufen (CJ.4.44.2) aufwies,
erläutert die Untersuchung, wie sich das jüdische Recht unter
unterschiedlichen Herrschaftsbedingungen entwickelte. Gleichzeitig wird das
römische Recht selbst durch die Einbeziehung zeitgebundener wirtschaftlicher
und sozialer Rahmenbedingungen nicht bloß dogmatisch analysiert, sondern in
seiner historischen Entwicklung und Vergleichbarkeit mit anderen
Rechtskulturen erfasst. Beschäftigte sich die bisherige Forschung eingehend
mit der römischen laesio enormis (der Begriff stammt aus dem Mittelalter), die
garantierte, dass bei Landverkäufen der vereinbarte Preis die Hälfte des
Wertes nicht unterschritt, fand die zeitgleiche talmudische Preisgrenze von
einem Sechstel bislang kaum Beachtung. Obwohl Grundstücksgeschäfte von der
אונאה (ona’ah) ausgenommen waren, liegen beiden Rechtsnormen ähnliche
Vorstellungen von materiellem Wert und seiner Preisrelation zugrunde. Die
Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen römischem und jüdischem Recht werden
anhand der schriftlichen Thora, der Tosefta, der Mischna, des palästinischen
und babylonischen Talmuds, sowie anhand des Corpus Iuris Civilis, des
diokletianischen Höchstpreisedikts und des Codex Theodosianus erläutert.
Rechts der Antike und zeigt insbesondere seine Verbindungen zum römischen
Recht auf. Am Beispiel der talmudischen Preisregelung אונאה (sog. ona’ah), die
im 2. Jahrhundert in Palästina entstand und zunächst große Unterschiede zur
römischen Preissicherung bei Grundstücksverkäufen (CJ.4.44.2) aufwies,
erläutert die Untersuchung, wie sich das jüdische Recht unter
unterschiedlichen Herrschaftsbedingungen entwickelte. Gleichzeitig wird das
römische Recht selbst durch die Einbeziehung zeitgebundener wirtschaftlicher
und sozialer Rahmenbedingungen nicht bloß dogmatisch analysiert, sondern in
seiner historischen Entwicklung und Vergleichbarkeit mit anderen
Rechtskulturen erfasst. Beschäftigte sich die bisherige Forschung eingehend
mit der römischen laesio enormis (der Begriff stammt aus dem Mittelalter), die
garantierte, dass bei Landverkäufen der vereinbarte Preis die Hälfte des
Wertes nicht unterschritt, fand die zeitgleiche talmudische Preisgrenze von
einem Sechstel bislang kaum Beachtung. Obwohl Grundstücksgeschäfte von der
אונאה (ona’ah) ausgenommen waren, liegen beiden Rechtsnormen ähnliche
Vorstellungen von materiellem Wert und seiner Preisrelation zugrunde. Die
Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen römischem und jüdischem Recht werden
anhand der schriftlichen Thora, der Tosefta, der Mischna, des palästinischen
und babylonischen Talmuds, sowie anhand des Corpus Iuris Civilis, des
diokletianischen Höchstpreisedikts und des Codex Theodosianus erläutert.
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